Unfallversicherung

Unfallversicherung-Rechner

In der Freizeit passieren viele Unfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für diese Schäden nicht auf. Im Falle eines Falles, ist die Absicherung durch eine private Unfallversicherung sinnvoll.

=Defintion=

Die Unfallversicherung dient zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen. Die Leistungen sollen vor allem dazu dienen, entgehendes Einkommen im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit auszugleichen und im Todesfall Renten- oder Kapitalzahlungen an Hinterbliebene zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei um eine Versicherung für berufliche und außerberufliche Unfälle (24-Stunden-Deckung) mit Weltgeltung.

Der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall.

Dieser wird durch den “’PAUKE-Begriff“‘ definiert:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen unfreiwillig auf ihren Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleidet.

In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz für Fälle von erhöhten Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen an. Bei diesen Fällen fehlt die plötzliche Einwirkung von außen. Trotzdem entstehen Schäden wenn an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen, was ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition ist.

=Wichtige Begriffe=
== Bergungskosten ==

Hierbei handelt es sich um die notwendigen Kosten, die durch die Such-, Rettungs-, Transport- und Bergungsaktionen von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten entstehen können.

“’Praxis-Beispiel:“‘
Nach einem Unfall im Wintersport auf der Skipiste muss der Verletzte mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden.

== Eigenbewegung ==

Eigenbewegungen sind „willentliche Kraftanstrengungen“.

“’Praxis-Beispiel:“‘
Der Versicherungsnehmer knickt beim Aussteigen aus dem Auto oder beim Treppensteigen auf normalen Boden mit dem Fuß um.
Der Versicherungsnehmer streckt sich beim Tennisspielen um einen hohen Ball zu erreichen.

== Genesungsgeld ==

Für die gleiche Anzahl von Krankenhaustagen wird im Anschluss an das Krankenhaustagegeld das Genesungsgeld gezahlt. Die Höhe des Genesungsgeldes ist oftmals an die Höhe des Krankenhaustagegeldes gekoppelt.

== Gliedertaxe ==

Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung. Diese kann je nach Versicherer abweichen.

“’Normale Gliedertaxe:“‘
Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:
* eines Armes im Schultergelenk 70 %
* eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
* eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
* einer Hand im Handgelenk 55 %
* eines Daumens 20 %
* eines Zeigefingers 10 %
* eines anderen Fingers 5 %
* eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
* eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
* eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
* eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
* eines Fußes im Fußgelenk 40 %
* einer großen Zehe 5 %
* einer anderen Zehe 2 %
* eines Auges 50 %
* des Gehörs auf einem Ohr 30 %
* des Geruchs 10 %
* des Geschmacks 5 %

“’Gliedertaxe für Heilberufe:“‘
Für Angehörige eines Heilberufes lässt sich eine besondere Gliedertaxe vereinbaren. Diese ist wie folgt gestaffelt:

Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:
* eines Armes oder einer Hand im Handgelenk 100 %
* eines Daumens oder eines Zeigefingers 60 %
* eines anderen Fingers 20 %
* eines Beines oder eines Fußes 70 %
* einer großen Zehe 8 %
* einer anderen Zehe 3 %
* eines Auges 80 %
* des Gehörs auf beiden Ohren 70 %

== Invaliditätssumme ==

Unter Invaliditätssumme versteht man die Geldleistung des Unfallversicherers, die bei dauerhafter Beeinträchtigung (Invalidität) der versicherten Person in Abhängigkeit vom festgestellten Invaliditätsgrad fällig wird. Sie besteht aus einer vereinbarten Grundsumme, die bei 100 % Invalidität fällig wird. Bei geringeren Invaliditätsgraden wird entsprechend anteilig gezahlt. Die Grundsumme kann durch Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen erhöht werden. Dabei erhöht sich mit höheren Invaliditätsgraden auch die Leistung, damit für den Versicherten besonders schwerwiegende Invaliditätsfälle finanziell abgesichert sind.

== Kosmetische Operationen ==

Wenn durch einen Unfall oder die damit verbundene Operation ein Körperteil dauerhaft entstellt wird, ist eine kosmetische Operation notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine solche Operation nur, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

== Krankenhaustagegeld ==

Das Krankenhaustagegeld erhält der Versicherte wenn er aufgrund eines Unfalls stationär ins Krankenhaus kommt. Voraussetzung für die Bezahlung ist die medizinisch notwendige, vollstationäre Heilbehandlung. Erstattet werden auch erneute spätere Krankenhausaufenthalte, wenn sie wegen des Unfalls bedingt notwendig sind und innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

== Kurbeihilfe ==

Die in der privaten Unfallversicherung vertraglich zu vereinbarende Kurbeihilfe bietet Versicherungsschutz bei Kuraufenthalten. Vorausgesetzt die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall oder wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen, innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur durchzuführen. Der Nachweis muss über ein ärztliches Attest geführt werden. Die Leistungshöhe ist begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

== Leistungen bei tauchtypischen Gesundheitsschäden ==

Beim Tauchen können Gesundheitsschäden entstehen, die nicht die Merkmale eines Unfalles aufweisen, da oft das zeitlich eng begrenzte Ereignis, das den Schaden auslöst fehlt. Dies ist jedoch Voraussetzung für die Anerkennung als Unfall. Die meisten tauchtypischen Gesundheitsschäden entstehen aber durch den längeren Aufenthalt in tiefem Wasser. Ist diese Leistung mitversichert, so werden neben den Gesundheitsschäden auch Kosten für Dekompressionskammer vom Versicherer getragen.

== Progression ==

Durch eine Progressionsklausel kann die Grundsumme einer vereinbarten Invaliditätsleistung gesteigert werden, um die versicherte Person bei höheren Invaliditätsgraden finanziell besser zu stellen. Sie setzt üblicherweise ab 25 % Invaliditätsgrad ein und steigert sich je nach vereinbartem Progressionsgrad bis 50 % um sich dann noch höher zu steigern.

== Risiko-Sportarten ==

* Drachenfliegen
* Paragleiten
* Go-Kart fahren
* Ballonfahrten
* Downhill fahren
* Gleitschirmfliegen
* Ultraleichtfliegen
* Moto Cross
* Motorfliegen
* Boxen
* Hängegleiten
* Fallschirmspriengen
* Ralleyfahrten
* Segelfliegen
* Tauchen

== Rooming-In ==

Diese Leistung erlaubt den Müttern und Vätern oder anderen Bezugspersonen, mit einem kranken Kind im Krankenhaus zu leben und dort auch zu übernachten. Diese Leistung ist für Familien mit jungen Kindern empfehlenswert.

== Schmerzensgeld/Leistung bei Knochenbruch ==

Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld oder Leistung bei Knochenbrüchen an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen und Brüche feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.

== Todesfallleistung ==

Die Todesfallleistung bietet insbesondere zwei Vorteile:
* Wenn der Versicherte innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen den vorher vereinbarten Betrag ausgezahlt. Damit lassen sich dann z. B. auftretenden Kosten begleichen und eine finanzielle Rücklage bilden.

* Die Zahlung der vereinbarten Invaliditätsleistung erfolgt erst nach abgeschlossener Heilbehandlung, was oftmals mehrere Monate dauern kann. Viele Versicherungen leisten jedoch bereits in den ersten 12 Monaten nach dem Unfall eine Vorauszahlung in Höhe der vereinbarten Todesfallleistung wenn absehbar ist, dass sich der Invaliditätsgrad nicht bedeutend verbessern wird.

“’Wichtig:“‘ Die Todesfallleistung stellt keinen ausreichenden Ersatz für eine Risikolebensversicherung dar. Zum Einen wird die Höhe der Leistung bei vielen Versicherungen auf ca. 10 bis 20 % der Invaliditätsleistung begrenzt, und zum Anderen deckt eine Unfallversicherung keine Todesfälle durch Krankheiten oder andere Ursachen ab.

== Unfallrente ==

Hierbei handelt es sich um eine lebenslängliche Rentenleistung, wenn ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % führt. Vereinbart wird ein fester monatlicher Rentenbetrag der in der Regel lebenslang gezahlt wird. Die Unfall-Rente wird hauptsächlich in Kombination mit der Invaliditätsleistung angeboten.

== Unfall-Tagesgeld ==

Diese Form der Leistung wird vor allem für Freiberufler und Selbständige angeboten. Das Unfalltagegeld soll Leistungen der Krankenversicherung (Krankentagegeld) ergänzen. Dabei geht es vorrangig um die Absicherung vor finanziellen Schäden nach einem Unfall. Da das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld nur bei einem Klinikaufenthalt gezahlt wird, können hier schnell finanzielle Einschränkungen auftreten. Für den Freiberufler bzw. Selbständigen ist aber jede Form des Arbeitsausfalls ein finanzieller Verlust. Dies trifft auch bei einem Unfall zu, der ambulant behandelt werden kann.

== Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ==

Die Unfallversicherung mit Beitrags- bzw. Prämienrückgewähr (abgekürzt: UBR oder UPR) ist eine besondere Form der privaten Unfallversicherung. Diese Versicherungsform ist eine Kombination aus einer Unfall- und einer Lebensversicherung. Es werden wesentlich höhere Beiträge fällig, da neben der reinen Risikounfallversicherung auch die Lebensversicherung bedient werden muss. Die Kosten für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers werden mit den Kapitalerträgen der Lebensversicherungskomponente bezahlt, so kann das Versicherungsunternehmen die einbezahlten Prämien (ohne Versicherungsteuer) nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall garantiert zuzüglich nicht garantierter Überschussanteile zurückerstatten.

== Unisex-Tarif ==

Entsprechend der Häufigkeit von Unfällen wurde bis 21.12.2012 von vielen Anbietern der Beitrag nach Geschlecht unterschieden. Darin sieht der Europäische Gerichtshof unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsverordnung eine Diskriminierung. Unisex-Tarife werden für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 21.12.2012 verpflichtend.

== Mitwirkungsanteil ==

Haben Krankheiten oder Gebrechen bei dem Unfall mitgewirkt, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Der Mitwirkungsanteil gibt an, bis zu welchem Mitwirkungsanteil der Versicherer auf eine Minderung verzichtet.

== Übergangsleistung ==

Nach vielen Unfällen kann ein Arzt den Invaliditätsgrad erst einige Zeit nach dem Unfall, in der Regel erst nach Abschluss des Heilverfahrens feststellen. Dies kann 12 bis 15 Monate dauern. Die Übergangsleistungen unterstützen den Versicherten bei der Bezahlung von benötigten Hilfsmitteln, beispielsweise einem elektrischen Rollstuhl, einer Gehhilfe oder einem Treppenlift.

== Versehensklausel ==

Diese Klausel kann unter Umständen sehr wichtig werden, denn unterlässt der Versicherungsnehmer fahrlässig (nicht vorsätzlich) gegenüber dem Versicherer seinen Obliegenheiten nachzukommen (z. B. rechtzeitige Schadenmeldung, Veränderungsanzeige bei Risikoänderungen etc.), besteht trotzdem Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird/wurde.

=Ausschlüsse=

“’Die Ausschlüsse der Unfallversicherung gliedern sich in drei Gruppen:“‘
* Nicht versicherbare Personen
* Nicht versicherbare Ereignisse
* Ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen

“’Nicht versicherbare Personengruppen:“‘
* Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert, sind dauernd Schwer- und Schwerstpflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung
* Nicht versicherbar sind Geisteskranke

“’Nicht versicherbare Ereignisse:“‘
* Unfälle, die die versicherte Person dadurch erleidet, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder auszuführen versucht.
* Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen wenn diese auf Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
* Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
* Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit.
* Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
* Unfälle bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
* Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.

“’Ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen:“‘
* Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen,
* Gesundheitsschäden durch Infektionen,
* Gesundheitsschäden durch medizinische oder sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person,
* Gesundheitsschäden durch Strahlen,
* Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund,
* Bauch- und Unterleibsbrüche, außer wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind.

Bei einigen Versicherern können bedingungsgemäß nicht versicherte Ereignisse oder ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen durch den Einschluss von Klauseln mit in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.

=Schadenbeispiele=

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

* Ein Schreiner schneidet Bretter für einen Schrank zurecht. Beim letzten Zuschnitt ist ist der Schreiner unkonzentriert und rutscht mit der rechten Hand ab. Dabei verliert er seinen Daumen und Zeigefinger.

* Beim Skifahren muss der Versicherungsnehmer in einer Waldschneise einem umgestürzten Baum ausweichen. Bei diesem Manöver fährt der Versicherungsnehmer jedoch gegen einen anderen Baum, bleibt verletzt liegen und erfriert im Verlauf der Nacht bei Temperaturen von unter -15 Grad.

* Beim joggen übersieht der Versicherungsnehmer einen am Boden liegenden mittleren Ast und knickt um. Dabei bricht sein linkes Wadenbein und die Bänder im Sprunggelenk reißen.



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