Rechtsschutzversicherung

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Oft entsteht aus einer Meinungsverschiedenheit ein handfester Streit. Um diesen zu klären, benötigt man oftmals juristische Unterstützung. Dies kann viel Geld kosten. Hier ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

DEFINITION

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.

==Privatrechtsschutz==

*Privat-Rechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers im privaten Bereich und wird sowohl Nichtselbstständigen als auch Selbstständigen angeboten.

==Berufsrechtsschutz==
*Berufs-Rechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers im beruflichen Bereich. Unter Arbeitsrechtsschutz versteht man Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Berufs-Rechtsschutz umfasst meist folgende Leistungsarten: Schadenersatz-, Arbeits-, Steuer-, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Arbeitnehmer erhalten Berufs-Rechtsschutz i. d. R. nur im Rahmen von Rechtsschutzpaketen oder Privat-Rechtsschutz.

==Verkehrsrechtsschutz==
*Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung umfasst regelmäßig folgende Leistungsarten: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz-, Steuer-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den Versicherungsnehmer – bzw. bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige für alle Versicherten – auf die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrer, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.

==Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz==
*Zunächst muss hier das betroffene Objekt nach seiner Nutzungsart versichert werden – handelt es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder um eine vermietete/verpachtete Einheit. Nur dieses Risiko ist dann auch abgesichert, ist beispielsweise nur ein Mieter-Rechtsschutz abgeschlossen, dann ist eine Streitigkeit mit dem eigenen Untermieter aus dem Untermietvertrag nicht versichert. Im Rahmen dieser Leistungsart können auch einzelne Garagen, Bootsanlegestege oder Dauercampingplätze abgesichert werden.

=Wichtige Begriffe=
== Betreuungsverfahren ==

Unter Betreuungsverfahren versteht man die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Unter Betreuung ist die rechtliche Vertretung zu verstehen.

== Gerichtskosten ==

Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), der Kostenordnung (KostO) und diverser Nebengesetze erhoben.
Gebühren werden für die Tätigkeit des Gerichts als solche erhoben. Sie fallen meist für bestimmte Verfahrensabschnitte an. Die Höhe der Gebühr ist nicht davon abhängig, welche Aufwendungen dem Staat aus dem Verfahren tatsächlich erwachsen. Meist richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert.

== Gerichtsstand ==

Als Gerichtsstand wird in der Rechtssprache der Ort des zuständigen Gerichts bezeichnet. Von der örtlichen Zuständigkeit ist die Rechtswegzuständigkeit und die sachliche Zuständigkeit zu unterscheiden, d. h. die Frage, welches der an einem Ort vorhandenen Gerichte (z. B. Amtsgericht oder Landgericht) zuständig ist.

== Deckungsklage ==

Eine Deckungsklage ist die Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung der Kostendeckung für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Versicherungsnehmers.
Hat die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten eines Rechtsschutzfalls abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer die Entscheidung im Rahmen einer Deckungsklage gerichtlich überprüfen lassen.

Die Deckungsklage kann als Feststellungsklage oder als Leistungsklage erhoben werden:
* “’Feststellungsklage“‘
::Die Feststellungsklage wird erhoben, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsschutzversicherungsfalles zu übernehmen. Diese Klageart kommt demnach in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer die Kosten noch nicht gezahlt hat bzw. diese noch nicht angefallen sind. Nach einer Entscheidung des BGH ist die Feststellungsklage solange die richtige Klageart, wie der Versicherungsnehmer noch nicht wegen der Kosten in Anspruch genommen worden ist.

* “’Leistungsklage“‘
::Im Gegensatz dazu kann mit einer Leistungsklage der Rechtsschutzversicherer nur verpflichtet werden, bestimmte Kosten zu übernehmen, die von dem Versicherungsnehmer bereits beglichen sind.

== Folgeereignistheorie ==

Bei der Folgeereignistheorie zählt der Zeitpunkt, an dem das Ereignis erstmals seine Folge entfaltet. Hierbei ist das äußere Ereignis, das den Schaden unmittelbar ausgelöst hat, das Folgeereignis.

“’Praxis-Beispiel:“‘
Eine Rechtschutz-Versicherung wurde am 01.10.2009 abgeschlossen. Am 02.09.2009 wurde ein neues Motorrad erworben, mit dem der Versicherungsnehmer am 06.04.2010 aufgrund eines Produktionsfehlers des Herstellers einen Verkehrsunfall verursacht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit dem Hersteller. Leistet der Versicherer nach der Folgeereignistheorie, besteht Versicherungsschutz. Denn zum Zeitpunkt des Folgeereignisses (Unfall) am 06.04.2010 lief der Rechtsschutzvertrag bereits seit über einem halben Jahr.

== Kausalereignistheorie ==

Bei der Kausalereignistheorie wird auf das kausale Ereignis abgestellt, durch das der Schaden verursacht wurde. Hierbei ist also die Schadenursache das Kausalereignis.

“’Praxis-Beispiel:“‘
Eine Rechtschutz-Versicherung wurde am 01.10.2009 abgeschlossen. Am 02.09.2009 wurde ein neues Motorrad erworben, mit dem der Versicherungsnehmer am 06.04.2010 aufgrund eines Produktionsfehlers des Herstellers einen Verkehrsunfall verursacht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit dem Hersteller.

Leistet der Versicherer laut seinen Versicherungsbedingungen nach der Kausalereignistheorie, so ist der Rechtsstreit nicht versichert. Denn der Eintritt des Ereignisses (Unfallzeitpunkt) beruht auf dem ersten Ereignis (kausales Ereignis = Tag der Fehlproduktion). Dieses erste Ereignis fand aber bereits vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung statt.

== Mediation ==

Unter Mediation versteht man ein Vermittlungsverfahren. Dabei handelt es sich um den Versuch einer außergerichtlichen Konfliktlösungsfindung, bei dem beide Parteien eines Rechtsstreits mit Hilfe eines Dritten (Mediator) zu einer einvernehmlichen Regelung kommen.
Das Ziel der Mediation ist generell eine verbindliche und zukunftsweisende Übereinkunft. Mediatoren sind unabhängige und unparteiische Vermittler, die in besonderer Weise für die Aufgabe als Leiter und Moderator von Verhandlungen und Konfliktbewältigung geschult sind. Ein Mediationsverfahren ist immer dann sinnvoll, wenn die beiden streitenden Parteien auch im zukünftig miteinander zu tun haben, beispielsweise im Falle von Nachbarschaft.

== Nachhaftung ==

Nach dem Ende des Versicherungsvertrages besteht eine zeitliche Grenze zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag.
Der Anspruch auf Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag ist üblicherweise erloschen, wenn er später als drei Jahre nach der Beendigung des Versicherungsschutzes für den betreffenden Gegenstand geltend gemacht wird. Bei ARB 75 besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle die später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betroffene Wagnis gemeldet werden. Bis zu diesen Zeitpunkten besteht daher noch eine Nachhaftung. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn die Meldepflicht erfüllt ist. Dies erfordert lediglich die Mitteilung der möglichen Geltendmachung von Versicherungsleistungen. Voraussetzung der zeitlich begrenzten Nachhaftung ist dass der Versicherungsnehmer von dem Versicherungsfall Kenntnis hatte.

== Opfer-Rechtsschutz ==

Das Opfer einer rechtswidrigen und vorsätzlich begangenen Gewaltstraftat erhält vor deutschen Gerichten Rechtsschutz von seiner Rechtsschutzversicherung für die Nebenklage, den Verletzten- oder Zeugenbeistand, im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs sowie für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, wenn er dies mitversichert hat.

== Schiedsgutachten ==

Das Schiedsgutachten ist ein Instrument in der Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Eintrittspflicht des Versicherers bei negativer Beurteilung der Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) oder der Notwendigkeit der beabsichtigten Interessenwahrnehmung durch den Rechtsschutzversicherer. Anders als beim Stichentscheid wird das Gutachten durch einen von der Rechtsanwaltskammer benannten Anwalt erstellt. Die Kosten des Schiedsgutachten trägt die Partei, deren Auffassung durch das Gutachten widerlegt wurde.

== Stichentscheid ==

Der Stichentscheid ist ein Instrument in der Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Eintrittspflicht bei negativer Beurteilung der Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) oder der Notwendigkeit der beabsichtigten Interessenwahrnehmung durch den Rechtsschutzversicherer. Beim Stichentscheid ist die Entscheidung des mit der Fertigung des mit dem Stichentscheid beauftragten Rechtsanwalts für beide Teile bindend, es sei denn, dass diese offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht. Die Kosten des Stichentscheids trägt der Versicherer. Falls der Stichentscheid vom Versicherer nicht anerkannt wird, verbleibt der Klageweg.

== Vorsorgeverfügung ==

Im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit können gewisse Angelegenheiten durch bestimmte Vollmachten geregelt werden. Es gibt drei Arten von Vorsorgeverfügungen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Damit der noch nicht eingetretene Rechtsfall gedeckt ist, muss dieser bei den meisten Versicherern zusätzlich vereinbart werden.

=Ausschlüsse=

Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht die Kosten aller Streitigkeiten ab.
Zum einen muss die Streitigkeit einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden können. Ist dies nicht möglich, besteht kein Rechtsschutz.

Nachfolgend die am häufigsten vorkommenden Ausschlüsse:
*Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist genauso wenig versichert wie die aktive Strafverfolgung (Ausnahme: der genannte Opfer-Rechtsschutz).
*Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer sind genauso ausgeschlossen wie Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen.
*Streitigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen, Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften sowie dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stille Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierung, werden nicht abgedeckt.
*In der Regel kommt der Baurisikoausschluss zum Tragen. Vereinfacht gesagt, ist alles was in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht, ausgeschlossen.

“’Praxis-Beispiele:“‘

* Neubau eines Hauses (Streit mit Nachbarn, Handwerker, Stadt)
* Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit Bauträger oder Makler)
* Umbaumaßnahmen (Streit wegen der Baugenehmigung)
* Finanzierung (Streit mit Banken, Bausparkasse)

Leistungsausschluss für Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen

=Schadenbeispiele=

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

==Privat-Rechtsschutz==
Ein 16-jähriger Junge prallt bei einem Sprung vom 5-Meter-Brett mit einem Springer vom 10-Meter-Brett zusammen und wird schwer verletzt. Die Eltern verklagen die Gemeinde als Betreiberin der Einrichtung, den Bademeister und dessen Hilfskraft wegen Aufsichtspflichtverletzung. Im Berufungsverfahren kommt es zu einem Vergleich. Die Gemeinde muss eine fünfstellige Summe zahlen.
==Arbeits-Rechtsschutz==
Der Versicherungsnehmer wird nach langjähriger Betriebszugehörigkeit von seinem Arbeitgeber fristlos und unerwartet entlassen. Laut den tarifvertraglichen Bestimmungen ist er gezwungen, sein Gehalt jeden Monat einzuklagen. Diese Situation zieht sich über ein halbes Jahr hin. Somit steigt der Streitwert auf fast 30.000,00 €.
==Verkehrs-Rechtsschutz==
Die Versicherungsnehmerin wird auf der Fahrt zum Einkaufen von einem anderen Auto angefahren. Sie erleidet einen Lendenwirbelbruch und ist seitdem in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Des Weiteren hat sie wiederkehrende Schmerzen im Rücken. Die Versicherungsnehmerin verklagt den Unfallgegner, der den Unfall verschuldet hatte, auf Schmerzensgeld.



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